TiSA  Handelsabkommen kommt ohne Transparenz  geheim aus dem Hinterzimmer für Dienstleistungen!!

TiSA, das „Trade in Services Agreement” oder auch „Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen“, ist eines der wichtigsten derzeit verhandelten Abkommen. Vergleichbar in seinem Ausmaß ist das Abkommen zurtop secret
„Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft“ (kurz: TTIP) zwischen der EU und den USA. Am 8. Juli beginnt die zweite Verhandlungsrunde zwischen der EU und 21 anderen Ländern, höchstwahrscheinlich  im Hinterzimmer statt...

Am 8. Juli beginnt die zweite Verhandlungsrunde zwischen der EU und 21 anderen Ländern, um den Handel mit Dienstleistungen zu liberalisieren. Damit werden nationale Märkte für ausländische Investoren geöffnet, die teilweise sogar ihren eigenen ArbeiterInnen mitbringen können. Nicht nur die Gefahr der Liberalisierung öffentlicher Güter wie Abfallentsorgung, Bildung und Gesundheit oder anderer Dienstleistungen ...

Nicht nur die Gefahr der Liberalisierung öffentlicher Güter wie Abfallentsorgung, Bildung und Gesundheit oder anderer Dienstleistungen wie Datenschutz ist problematisch. Das Abkommen wird deshalb so große Auswirkungen haben, weil es außerhalb der Welthandelsorganisation (WHO) verhandelt wird und somit den Weg ebnet für zukünftige plurilaterale statt multilaterale Abkommen. Es ist noch nicht lange her, da haben die Menschen in Europa mit großen Anstrengungen und einer Petition die Privatisierung der Wasserversorgung verhindert. Das Wort Verhindert ist hier aber möglicherweise fehl am Platz, Verzögert könnte den Nagel etwas besser auf den Kopf treffen. Neben dem Freihandelsabkommen TTIP wird im Augenblick noch über ein wesentlich größeres Abkommen hinter verschlossenen Türen verhandelt, die Konsequenzen könnten verheerend für die Bürger der betreffenden Nationen sein. Das Trade in Services Agreement (TISA) geht noch weit über die EU hinaus und schickt sich an – neben der Privatisierung von weiten Bereichen des öffentlichen Dienstes -, Lohnsklaverei salonfähig zu machen. 

Der Ausverkauf der Bürger läuft immer Mehrgleisig. Immer häufiger werden Verhandlungen die starken Einfluss auf den Wohlstand, die Gesundheit und Souveränität der Bürger haben hinter verschlossenen Türen geführt. Nach TISA sollen einmal privatisierte Dienste – wie beispielsweise die Trinkwasserversorgung – nicht wieder rekommunalisiert werden können. Auch das fällt immer öfter auf, man versucht Gesetze zu erlassen die unumkehrbar sind. Damit werden Kompetenzen überschritten und der Ausverkauf der Bürger perfektioniert.

Der größte Raubzug der Geschichte hat mit der Globalisierung eigentlich seinen praktischen Anfang genommen. Damals gab es Menschen die bereits erkannten, wohin all das führen wird. Blickt man im Zeitstrahl zurück, was hat sich denn wirklich verbessert? Profitieren beispielsweise die Afrikaner davon? Haben die Menschen wirklich mehr Wohlstand als damals? Es gab eine kurze Zeit, aber diese verschwindet wie ein Schriftzug im Wüstensand.

Solange die Bürger der Politik nicht Einhalt gebieten, die Korruption, den Lobbyismus aufhalten, wird das Verschachen fröhlich weiter gehen. 

Abermals kamen diese äußerst brisanten Informationen nur durch ein “Leak” ans Tageslicht. Das Ziel war es offensichtlich die Bürger, Wähler, Steuerzahler vor vollendete Tatsachen zu stellen.
Folgendes Schriftstück sollten Sie unbedingt lesen, danach ist Ihnen sehr wahrscheinlich übel und Sie werden Ihre Schwierigkeiten damit haben das Gelesene zu glauben.

Nun am Wochenende, 25 Mai 2014, dürfen die Bürger wieder zur Wahl stapfen und dort die Entscheidung treffen welcher korrupte Sauhaufen die Schmiergelder für den Ausverkauf kassiert.
Dieses Thema muss nicht nur bekannt gemacht werden, hier sollte jeder Journalist sich wirklich hinter klemmen. Zu guter Letzt eine Bitte weiter  lesen  schau Dir das Video an und teile die Informationen mit allen aus Deinem Umfeld!  Es ist zu wichtig und geht uns alle an!

TiSA – eine Gefahr für den Multilateralismus

Diese 21 WHO Mitgliedsstaaten, die sich selbst „Really Good Friends of Services” (Deutsch: „Sehr gute DienstleistungsfreundInnen“; kurz: RGF) nennen, wollen sich auf weitere Standards im Handel mit Dienstleistungen einigen. Bislang ist dieser im „General Agreement on Trade in Services” (Deutsch: „Generelles Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen“; kurz: GATS) geregelt, ein Grundlagendokument der WHO. Weil die Reform des GATS derzeit nicht vorangeht, wollen die RGF TiSA durchdrücken, obwohl sie den Handel mit Dienstleistungen zumeist in bilateralen Freihandelsabkommen regeln. Indem GATS nun auf plurilaterale Weise reformiert werden soll, werden alle anderen Länder ausgeschlossen, wobei sie das Abkommen aber Auswirkungen auf sie haben wird. Die BRICS-Staaten (Brasilien, Russland, Indien, China und Südafrika) sind gegen jegliche Verhandlungen außerhalb der WHO. Zugleich sind sie diejenigen Staaten, in denen der Dienstleistungssektor stark wachsen wird – weshalb es wichtig wäre, dass sie einem neuen Abkommen zustimmen.

tisa geheimes abkommen

Die RGF wollen TiSA so aushandeln, dass in das WHO-Regelwerk aufgenommen werden kann, wenn ihm weitere Staaten beitreten. Das bringt rechtliche Fragen mit sich, da noch unklar ist, wie eine rechtliche Koexistenz von TiSA und GATS möglich ist. Dennoch will diese Koalition der Willingen zeigen, dass wenn sie ein Abkommen wollen, es auch ein Abkommen geben wird – statt Wege zu suchen, international verbindlichen Regeln in einem multilateralen Rahmen auszuhandeln.

 

TiSA – eine Gefahr für die Transparenz

Außerhalb der WHO zu verhandeln, heißt auch, dass die Verhandlungen noch intransparenter ablaufen. Anfang 2012, haben die RGF inoffizielle und geheime Verhandlungen begonnen. Zu dem Zeitpunkt hatte die Europäische Kommission noch nicht mal ein Mandat der Mitgliedsstaaten! Ohne irgendwelche Änderungen akzeptierten die 27 HandelsministerInnen später das von der Kommission vorgelegte Mandat. Obwohl die Kommission dazu verpflichtet ist, eine Folgenabschätzung zu machen, bevor sie Verhandlungen aufnimmt, hat sie bislang keine vorgelegt. In seine Plenarsitzung im Juli einigte sich das Europäische Parlament ohne die Stimmen der Grünen auf eine gemeinsame Stellungnahme; der Grüne Entschließungsantrag wurde abgelehnt. Wie immer bei Handelsverhandlungen werden die Dokumente nicht zugänglich sein und die Zivilgesellschaft wird keine Möglichkeit haben, Einfluss auf das Ergebnis zu nehmen.

 

TiSA – eine Gefahr für öffentliche Güter

Im Vergleich zu GATS wird TiSA den Handel mit Dienstleistungen weiter liberalisieren. Anstatt dass sich Staaten zur Liberalisierung spefizischer Subsektoren mittels eine „Positivliste“ verpflichten, sollen Staaten Dienstleistungen gezielt ausschließen. Diese „Negativliste“ bedeutet, dass alles, was nicht auf der Liste steht, liberalisiert wird! Mit der so genannten „Stillhalteklausel“ können Staaten den Status der Liberalisierung der genannten Sektoren beibehalten, aber nicht wieder stärker regulieren. Generell gilt, dass wenn eine Dienstleistung liberalisiert wurde, sie nicht wieder reguliert werden kann („Ratchet Clause“).

Unter anderem wird das Abkommen insbesondere die Liberalisierung finanzieller Dienstleistungen, digitalem Handel, staatlichen Unternehmen, Telekommunikation und Postdienstleistungen angehen. Auch Dienstleistungen in den Bereichen Energie und Umwelt sind wahrscheinlich eingeschlossen. Zugleich hat die Kommission verlauten lassen, dass audiovisuelle Dienstleistungen nicht verhandelt werden sollen.

 

TiSA – eine Gefahr für die Demokratie

Eine weitere Liberalisierung vom Handel mit Dienstleistungen begrenzt nationalen politischen Handlungsspielraum. TiSA kann zum Beispiel die Bemühungen, Dienstleistungen zu rekommunalisieren, erschweren. Lokale oder nationale Regulation der Märkte wird immer begrenzter möglich sein. Meistens haben diese Art von Abkommen zudem viele Schlupflöcher in Bezug auf öffentliche Güter. So gefährdet TiSA beispielsweise Dienstleistungen, die in öffentlich-privater Hand sind.

 

TiSA – keine Verhandlungen ohne Protest!

Während die Verhandlungen des Handelsabkommens zwischen den USA und der EU gerade von einer öffentlichen Debatte begleitet wird, hat TiSA bisher kaum Schlagzeilen gemacht. Das öffentliche Bewusstsein über das Ausmaß und die Auswirkungen von TiSA ist bisher sehr gering. Das macht es leicht für die VerhandlungsführerInnen – die planen, die ersten Entscheidungen bei der WHO-Konferenz im Dezember 2013 in Bali vorzulegen. Wir Grüne im Europäischen Parlament sind absolut gegen dieses Abkommen. Aber alleine können wir es nicht stoppen.

Die Bundesregierung täuscht den Bundestag mit falschen, irreführenden und widersprüchlichen Angaben zu Inhalten, Zielsetzung und Geheimhaltungsgrad der seit März 2013 in Genf geführten Verhandlungen über ein multilaterales Abkommen zur Liberalisierung von Dienstleistungen (Trade in Services Agreement, TISA). In einer letzte Woche veröffentlichten Antwort auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion erklärt die Regierung mehrfach, es sei „nicht Ziel oder Inhalt der TISA-Verhandlungen, öffentliche Dienstleistungen zu privatisieren“. Diese Aussage ist falsch.

In den Verhandlungsmandaten der EU-Kommission sowie der Regierungen der USA und Australiens - die drei Hauptinitatoren der seit März 2013 zwischen 50 Staaten, aber außerhalb der Welthandelsorganisation (WTO) geführten TISA-Verhandlungen - heißt es übereinstimmend: „Die TISA-Verhandlungen umfassen sämtliche Dienstleistungssektoren“.

Ausdrücklich erwähnt werden dann Energieverorgung, Transportwesen, Finanzdienstleistungen, Kommunikation und Postdienstleistungen, öffentliches Beschaffungswesen sowie „neue Regeln für nationale Regulierungen, um sicher zustellen, dass diese Regulierungen kein Hindernis bilden für den internationalen Handel mit Dienstleistungen“. Das Verhandlungsmandat der EU-Kommission wurde im Herbst 2012 beschlossen -nach vorheriger Zustimmung der Wirtschafts- und Handelsminister der damals noch 27 EU-Staaten.

Die Formulierungen aus den Mandaten der drei Hauptinitiatoren für ein TISA-Abkommen wurden auch in das Grundlagendokument übernommen, das die 50 beteiligten Staaten zu Beginn ihrer Verhandlungen vereinbarten. Ausgeschlossen wurde kein einziger Dienstleistungssektor. Gleichzeitig aber vereinbart, dass alle Bereiche, die nicht per „Negativliste“ ausdrücklich ausgeschlossen werden, unter ein künftigens Abkommen fallen.

Bundesregierung verweigert konkrete Antwort

Das Grundlagendokument beschreibt das angestrebte Abkommen als „Fortentwicklung“ des Mitte der 90er Jahre im Rahmen der WTO vereinbarten „Allgemeinein Abkommens über den Handel mit Dienstleistungen“ (GATS) und zitiert die „Ausnahmeregel“ für öffentliche Dienstleistungen aus dem ersten Artikel des GATS. Die Bundesregierung verweigerte auf die Frage der Linksfraktion ,welche Dienstleistungssektoren die EU am TISA-Verhandlungstisch denn bislang zur Marktöffnung angeboten habe, eine konkrete Antwort und erklärte lediglich, das EU-Angebot orientiere sich „an der Struktur des GATS“.

Das ist grob irreführend. Denn die Ausnahmeregel in Artikel 1 des GATS gilt nur für „öffentliche Dienstleistungen, die nicht kommerziell angeboten werden und auch nicht in Konkurrenz zu einem oder mehreren anderen Anbietern.“ Und sie gilt auch nur für solche öffentlichen Dienstleistungen, für die Regierungen oder lokale Behörden „keine Gebühren erheben“.

Diese Voraussetzunge für eine Ausnahme von der Liberalisierung waren schon zu Zeiten der GATS-Verhandlungen Mitte der 90er Jahre in einigen öffentlichen Dienstleistungsbereichen nicht mehr gegeben. Heute dürfte kein einzigerSektor mehr existieren, der diese Bedingungen noch erfüllt - auch nicht bei der Wasserversorgung, im Gesundheits- und Bildungswesen oder in anderen Bereiche der besonders sensiblen öffentlichen Daseinsvorsorge, über den nach Aussage der Bundesregierung bei TISA „nicht verhandelt wird“, und für den „ keine Marktöffnung vorgesehen“ sei.

An einer Stelle ihrer Antwort an die Linksfraktion räumt die Bundesregierung allerdings ein, dass über den Gesundheitsbereich sehr wohl verhandelt wird. Denn auf die Frage, ob die Gesundheitsreform in der USA („ObamaCare“) nach einem vertraglich bindenden TISA-Abkommen noch erlaubt gewesen wäre, schreibt die Regierung: „Die Entscheidung, ob die USA im Rahmen des TISA-Abkommens weitgehende Verpflichtungen im Gesundheitswesen übernehmen wird, obliegt allein den US-Verhandlungsführern.“ 

TISA umfasst alle Dienstleistungen

Auch in den bislang sieben TISA- Verhandlungsrunden seit März 2013 wurde kein Dienstleistungssektor von einem künftigen Abkommen ausgenommen. Das bestätigen Diplomaten, aus drei an den Verhandlungen beteiligten Ländern. In den vorliegenden Protokollen, die eine der federführend beteiligten Regierungen nach jeder Verhandlungsrunde erstellt, findet sich ebenfalls kein Hinweise auf einen Ausschluss.

Die USA haben schriftlich zur Bedingung gemacht, dass ihre bei den TISA-Verhandlungen eingebrachten Dokumente „für fünf Jahre nach Inkrafttreten eines TISA-Abkommens oder nach ergebnislosem Ende der Verhandlungen geheim gehalten halten werden müssen“. Diese Forderung sei ihr „nicht bekannt“, behauptet die Bundesregierung in ihrer am 19. Juni vorgelegten Antwort. Das ist sehr unglaubwürdig. Denn an anderer Stelle ihrer Anwort erklärt die Bundesregierung, sie kenne alle TISA-Dokumente.

Über die Geheimhaltungsforderung der USA wurde bereits Ende April erstmals berichtet. Ende Juni veröffentlichte Wikileaks dann das US-Positionspapier zur weiteren Deregulierung der Finanzdienstleistungen, auf dessen Frontseite die Forderung nach fünfjähriger Geheimhaltung zu lesen ist. Diese Forderung gelte „grundsätzlich“ und sei auf „sämtlichen von den USA vorgelegten Dokumenten aufgedruckt“, bestätigte ein US-Diplomat.

TiSA wird verhandelt zwischen der EU, USA, Kanada, Mexiko, Japan, Chile, Chinesisch Taipeh, Costa Rica, Hong Kong China, Island, Israel, Kolumbien, der Koreanischen Republik, Neuseeland, Norwegen, Pakistan, Panama, Paraguay, Peru, Schweiz und Türkei

Quelle: taz.de,

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