Das ENDE der Unwissenheit über die GEZ und Rundfunkgebühr

Vertrag ist Vertrag und nicht Gesetz. Wenn zwei oder mehr Parteien (Part=Teil) einen Vertrag miteinander schließen, bleiben Dritte davon unberührt. Bei Abschluss von Verträgen gilt unumstößlich das Prinzip der Privatautonomie und NICHTS anderes. Darüber hinaus bedienen ARD & ZDF nicht das Interesse ihrer  Zuschauer, sondern senden auf Druck der Werbeindustrie Produktionen. Seit 01.01.2013  übernimmt , die bis dahin zuständige GEZ , für die gez hat hausverbotBezahlung des Rundfunkbeitrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio zur Finanzierung des öffentlichen Rundfunks, eine öffentliche Verwaltungsgemeinschaft, der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Weitere ausführliche Tips für Dich und ein Musterschreiben am Ende des Beitrages... 

Die GEZ wurde als Gemeinschaftseinrichtung von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit Sitz in Köln  1973 gegründet und nahm am 1. Januar 1976 ihre Arbeit auf. Damit ging der seit 1923 zunächst in den Händen der Reichspost, später der Bundespost liegende Gebühreneinzug in den Aufgabenbereich des Rundfunks über. Grundlegend waren zwei Urteile des Bundesverwaltungsgerichts von 1968, die klarstellten, dass die Regelung der Rundfunkgebühren Sache der Bundesländer und nicht der Post sei.

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und dem Deutschlandradio ist eine nicht rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft der Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradios. Er ist demzufolge keine juristische Person, sondern ein Teil dieser Rundfunkanstalten. Dabei ist er jedoch eine Behörde im materiellen Sinne der Verwaltungsverfahrensgesetze, da er eine Stelle ist, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Er wird dabei für die betreffende Landesrundfunkanstalt der ARD tätig, die vom Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (in § 10) als Beitragsgläubigerin definiert wird.

Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV oder RBeitrStV) ist ein Staatsvertrag der deutschen Bundesländer mit den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD, dem ZDF und Deutschlandradio. Er ist Bestandteil des Artikels 1 des Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages vom 13. Dezember 2011.  Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag trat am 1. Januar 2013 in Kraft.

Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag definierte Rundfunkempfangsgeräte und legte fest, dass derjenige, der solche zum Empfang bereithielt ( also wer welche besitzt....ob er diese nutzen kann oder nicht steht nicht zur Debatte) – der Rundfunkteilnehmer – Gebühren zahlen musste, und zwar für Hörfunk- und Fernsehgeräte in unterschiedlicher Höhe. Er legte die Auskunfts- und Anzeigepflicht von Rundfunkteilnehmern sowie Beginn und Ende der Gebührenpflicht fest. Er definierte Ausnahmen von der Gebührenpflicht sowie Möglichkeiten, von der Gebührenpflicht befreit zu werden. Zudem enthielt er Regelungen zur Datenverarbeitung durch die Landesrundfunkanstalten und von ihnen beauftragte Stellen.

Da der Staatsvertrag nur in der Bundesrepublik Deutschland wirkte, waren Rundfunkteilnehmer im Ausland von der Auskunfts-, Anzeige- und Gebührenpflicht nicht betroffen. Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist Nachfolger des Rundfunkgebührenstaatsvertrages vom 31. August 1991.

Zur Einhaltung der gebührenrechtlichen Vorschriften wurden von der jeweils zuständigen Landesrundfunkanstalt so genannte Rundfunkgebührenbeauftragte vor Ort eingesetzt. Diese konnten u. a. Anzeigen zur Anmeldung eines Rundfunkempfangsgerätes entgegennehmen, welche gemäß einem Verteilerschlüssel und abzüglich Verwaltungskostenanteil an die GEZ weitergeleitet wurden.

Das war die Theorie!!! 

Jetzt kommt die Realität!!!

In der Praxis ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag , hier ein Informationsblatt von ARD , ZDF und Deutschlandradio, von Bundesländern unterzeichnet worden welche NICHT die Kompetenz hatten ( haben) diesen Vertrag zu unterzeichnen und diese Gebühr ( Steuer ) zu erheben. Die Rundfunkanstalten , für die dieser Beitrag erhoben wird ,hatten und haben NICHT die Kompetenz diese Gebühr ( Steuer ) einzuziehen.  Aus diesem Grund war es den Machern dieses Schwindels auch nicht möglich, diesen Staatsvertrag in ein Gesetz zu gießen. Somit blieb den Beteiligten nichts anderes übrig, als einen Vertrag zwischen Staat und einem Service zu schließen, dem sie ironischerweise selbst vorstehen.

Aber Vertrag ist Vertrag und nicht Gesetz. Wenn zwei oder mehr Parteien (Part=Teil) einen Vertrag miteinander schließen, bleiben Dritte davon unberührt. Bei Abschluss von Verträgen gilt unumstößlich das Prinzip der Privatautonomie und NICHTS anderes. Wer dennoch der Meinung ist, dass die Vorgehensweise des Beitragsservices rechtens ist kann sich gern bei uns melden.

Das bestellte Gutachten

Dass der neue Rundfunkbeitrag in Wirklichkeit eine Steuer ist, wurde hier ja schon klar gestellt. Dafür gibt es viele Gründe, unter anderem den, dass er aus der Werkstatt eines Steuerrechtlers stammt, nämlich des Direktors des Instituts für Finanz- und Steuerrecht, Paul Kirchhof. Kirchhof gilt als Übervater des Staats- und Steuerrechts; von 1987 bis 1999 war er sogar selbst Bundesverfassungsrichter. 2005 wurde der überlebensgroße Finanzexperte von Angela Merkel für die Bundestagswahl in ihr Schattenkabinett berufen – als Bundesfinanzminister, also als Deutschlands oberster Steuereintreiber.

Derselbe Steuerexperte fertigte 2010 ein Gutachten über »Die Finanzierung des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks« an, auf das die Ablösung der GEZ-Gebühr durch eine Haushaltsabgabe (»Rundfunksteuer«) zurückgeht. Mit der Expertise wurde das neue Finanzierungssystem der Anstalten quasi aus der Taufe gehoben und von berufener Stelle abgesegnet. Dieses Gutachten gilt bis heute als Grundlage eines unabhängigen Experten für die neue Haushaltsabgabe der öffentlich-rechtlichen Sender. Was man dem Publikum natürlich nicht erzählt, ist, dass das Gutachten bestellt wurde. Auftraggeber waren niemand andere als die öffentlich-rechtlichen Anstalten selber, nämlich ARD, ZDF und Deutschlandradio.

 

Zu diesem Entschluß kam Anna Terschüren , eine ehemalige Mitarbeiterin des NDR bei ihrer Dissertation.

GEZ-Gebühr zurückverlangen. Neue Rundfunkabgabe erst gar nicht zahlen. - Zu diesem Schluss kommt ausgerechnet eine EX-NDR-Mitarbeiterin, die ihre Doktorarbeit über die Rechtmäßigkeit der TV-Steuer geschrieben hat. Die Rundfunkabgabe ist verfassungswidrig und die GEZ war es auch.

Die frisch gebackene "Dr." Anna Terschüren könnte Fernsehgeschiche schreiben. Denn in ihrer Doktorarbeit beweist sie klipp und klar, dass nicht nur die GEZ-Gebühr, sondern auch die neue Rundfunkabgabe verfassungswidrig ist. Hauptgrund: Die "Abgabe" ist eine Zwecksteuer und außerdem ist der Grundsatz der Gleichbehandlung nicht gewahrt.

Darüber hinaus bedienen ARD & ZDF nicht das Interesse ihrer Zuschauer,  sondern senden auf Druck der Werbeindustrie Produktionen, in deren Umfeld neue Konsumenten geködert werden. Das entspricht ganz und gar nicht dem sogenannten öffentlich-rechtlichen Programmauftrag.

Die druckfrische Doktorarbeit von Anna Terschüren erhielt übrigens die Bestnote "summa cum laude", aber sie wird natürlich bei den öffentlich-rechtlichen totgeschwiegen. Der NDR verstieg sich sogar zu der Aussage, dass darin nichts Neues stehe - eine echte Falschinformation, die der Fernsehsender nachweislich tätigte, ohne einen einzigen Blick in die Arbeit von Anna Terschüren geworfen zu haben. Aber ein solches Vorgehen ist bei den staatichen Sendern offenbar an der Tagesordnung.

ARD & ZDF versuchen die Erkenntnisse von Anna Terschüren zwar unter den Teppich zu kehren, bei den Verfahren von Rossmann und Sixt  gegen die neue Form der TV-Zwangssteuer wird die Doktorarbeit allerdings schon als wichtiges Dokument vom Gericht gewürdigt. Bleibt zu hoffen, dass die Richter den TV-Steuer-Wahnsinn schließlich kippen und die Politik in ihre Schranken weist.

In der Zwischenzeit lautet der Tipp: GEZ-Gebühren zurückfordern, neue Rundfunksteuer erst gar nicht zahlen.

Hier nun ein Interview mit Dr. Anna Terschüren zur GEZwangssteuer, dass eigentlich einen Platz vor der Tagesschau oder zur besten Sendezeit verdient hätte. Bitte anschauen und zuhören! Es wird sachlich erklärt was unrechtens ist und wo Dr. Anna Terschüren die Lösung des Rundfunkbeitrages sieht.

Erste Hilfe Tips bei GEZ oder Rundfunkbeitrags Gebührenbescheid

Hier nun aber wegen der Dringlichkeit zunächst eine Erste Hilfe gegen die akute Bedrohung durch den neuen sog. Beitragsservice. Unser Ziel muss es sein, den Beitrag definitiv und endgültig nicht zu bezahlen.

Bevor es losgeht

GEZ Eintreiber im Keller

Um der neuen Situation gerecht zu werden, sollte man umgehend seine ggf. erteilte Einzugsermächtigung oder den Dauerauftrag bei der Bank kündigen und dies der zuständigen Rundfunkanstalt mitteilen. Ansonsten wird abgebucht und man kann seinem Geld später hinterherlaufen. Alle Anschreiben in dieser Sache sollten an die Rundfunkanstalt selbst gehen und nicht an die nicht rechtsfähige Institution „Beitragsservice“. Wählt immer die Form Brief plus Fax oder Einschreiben mit Rückschein. Also immer einen Nachweis das IHR ein Schreiben geschickt habt am besten mit Kopie des Schreibens aufbewahren.

Die Abmeldung die beste Möglichkeit, für den Fall es wird eine der folgenden Bedingungen erfüllt

 

Sie können sich aber von der neuen GEZ abmelden, indem Sie entweder eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht bzw. eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen (Informationen dazu finden Sie auf Rundfunkbeitrag Befreiung). Oder Sie erfüllen einen der folgenden Gründe, um Ihre Wohnung vom Rundfunkbeitrag abmelden zu können:

    • In eine Wohngemeinschaft (WG) ziehen

In einer Wohngemeinschaft zahlt nur eine Person für den ganzen Haushalt. Hier ist Name und Beitragsnummer des Zahlers des Haushaltes anzugeben.

    • Mit Ihrem Partner zusammen ziehen

 Auch hier sind Name und Beitragsnummer des Gebührenzahlers anzugeben.

    • Zweitwohnung abmelden

 Mit diesem Antrag können Sie auch ihre Zweit- bzw. Ferienwohnung von der neuen GEZ abmelden. In diesem Fall muss die Adresse der abzumeldenden Wohnung eingetragen werden. Zu Belegen mit einer amtlichen Meldebescheinigung. 

    • Abmeldung wegen Todesfall

 Angehörige von Verstorbenen können mit diesem Antrag und einer Kopie der Sterbeurkunde die Gebühren abmelden.

    • Umzug ins Ausland

 Ein Auslandsumzug ist mit einer meldeamtlichen Bescheinigung zu belegen.

    • Sonstige Gründe

 Hier kann man weitere Gründe angeben, warum man seine Wohnung vom Beitragsservice abmelden möchte.

Die neue GEZ abmelden bzw. den Rundfunkbeitrag abmelden können Sie, wenn Sie einen der Gründe erfüllen, der Ihnen eine Gebührenabmeldung vom Beitragsservice ermöglicht. Dies ist auch mit einem entsprechenden Nachweis zu belegen.

Eine Abmeldung eines ehemals beitragspflichtigen Gerätes wird nicht mehr funktionieren, da die Gebühren nicht mehr abhängig von Rundfunkgeräten sind. Nutzen Sie folgendes PDF Formular als Vorlage zur Abmeldung des Rundfunkbeitrages.

 

Eine Beitragsbefreiung ist ebenfalls möglich

Der neue Rundfunkbeitrag ist zunächst für alle verpflichtend. Sie können sich aber vom Rundfunkbeitrag befreien, indem Sie eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht (PDF-Informationsblatt) oder eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen, was in folgenden Fällen möglich ist.

Die Rundfunkbeitrag Befreiung beantragen können folgende Personen:

  • Studenten/Auszubildende, die Bafög erhalten
  • Hartz 4- oder Sozialhilfeempfänger
  • Empfänger von Grundsicherung
  • gesundheitliche Gründe (Hör- oder Sehgeschädigte)
  • Sonderfürsorgeberechtigte, Asylbewerber oder Empfänger von Kriegsopferfürsorge
  • Pflegebedürftige oder Erwachsene in einer stationären Einrichtung

Um Ihre Rundfunkbeitrag Befreiung geltend machen zu können, benötigen Sie einen entsprechenden Nachweis, den Sie als Bescheinigung zur Vorlage beim Beitragsservice von ARD, ZDF und DeutschlandRadio nutzen. Das kann ein aktueller aktueller Bafög- oder BAB-Bescheid, ein Schwerbehindertenausweis mit "RF-Merkzeichen" oder ein entsprechender Bewilligungsbescheid einer Behörde sein (z. B. Agentur für Arbeit, Ämter für Ausbildungsförderung, Stadt- oder Gemeindeverwaltungen).

Oder probiert aus ob dieser Befreiungsantrag eher in Eure Situation passt.

Die ersten Briefe des Beitragsservice

Schmeißen Sie niemals Briefe des Beitragsservice weg. Legen Sie sich einen Ordner an, in dem Sie die Korrespondenz sammeln. Die ersten Schreiben sind in der Regel harmlos. Sie mögen aber durchaus aggressive Hinweise enthalten, wie etwa die Androhung einer Mahngebühr. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern. Es ist zu erwarten, dass mehrere Zahlungserinnerungen und weitere Drohungen folgen werden. Man muss dazu wissen, dass der Beitrag gem. § 7 Abs. 3 RBStV (Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) erst in der Mitte des Dreimonatszeitraums fällig wird. Außerdem wird die Verweigerung der Zahlung gem. § 12 Abs. 1 Nr. 3 RBStV erst nach sechs Monaten zu einer Ordnungswidrigkeit. Wir können also erstmal entspannen und die Briefe sammeln.

Achtung: Der Beitragsbescheid!

Irgendwann wird uns der Beitragsservice den eigentlichen Beitragsbescheid zusenden. Dieser ist deutlich als Bescheid gekennzeichnet und muss unbedingt ernst genommen werden. Im Gegensatz zu den vorher genannten Briefen enthält der Beitragsbescheid neben der Zahlungsaufforderung eine Rechtsmittelbelehrung. Lesen Sie sich diese ganz genau durch und achten Sie darauf, ob Sie wie in den meisten Bundesländern Widerspruch gegen den Bescheid einlegen müssen oder ob der direkte Weg zum Verwaltungsgericht vorgesehen ist (s. jeweils landeseigene Ausführungsgesetze zur VwGO). Sie haben nun einen Monat Zeit, um gegen den Bescheid vorzugehen, so wie es in der Rechtsmittelbelehrung steht. Nutzen Sie die Frist, aber überziehen Sie diese nicht, sonst haben Sie verloren.

Hier eine Möglichkeit eines Antwortschreibens an den Beitragsservice:

 

Max Mustermann
Musterstraße 112
10101 Musterhausen

 

 

ARD, ZDF, Deutschlandradio

50439 Köln

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich weise Sie darauf hin, dass die Eintreibung von Forderungen aus Verträgen zu Lasten Dritter eine strafbare Handlung darstellt die, u.a. strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen wird.  Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist von Parteien unterzeichnet worden welche nicht die Kompetenz besaßen einen solchen Vertrag zu unterzeichnen und die Rundfunkanstalten ARD, ZDF und das Deutschlandradio haben ebenfalls nicht die Kompetenz diese Gebühr zu erheben.

Außerdem war und bin ich kein Vertragspartner und habe keinerlei Berührung mit diesem Vertrag.

 

 

(a) Für Zwangsangemeldete
Ich habe weder eine Anmeldung bei Ihrem Service vorgenommen noch beabsichtige ich in Zukunft, Ihren Service in Anspruch zu nehmen. Da ich mit Ihrem Service keinen Vertrag eingegangen bin, bin ich auch nicht an Ihre Forderung gebunden. Es gilt der Grundsatz, dass eine vertragliche Verpflichtung stets durch privatautonome Willensbildung erfolgt.

 

Ich fordere Sie hiermit auf  meine Daten aus Ihren Datenbanken zu löschen. Ich erwarte von Ihnen dazu die schriftliche Bestätigung innerhalb einer

 

Frist von 7 (sieben) Tagen ab Eingang dieses Schreibens.

 

Sollten Sie die Frist verstreichen lassen gehe ich davon aus, dass Ihre Forderung hinfällig ist. Sollten Sie wieder erwarten auf Ihre Forderung beharren, ergeht Strafantrag gegen Sie.

 

 

(b) Für Gebührenzahler der bereits bezahlt hat
Ich habe die Gebühren im Treu und Glauben gezahlt weil ich fälschlicherweise davon aus ging, dass es sich beim Rundfunkgebührenstaatsvertrag um geltendes Recht handelt. Nun musste ich feststellen, dass e.g. Vertrag gar keinem Gesetz unterliegt sondern lediglich ein Vertrag ist, der ohne meine Beteiligung, jedoch zu meinen Lasten geschlossen wurde. Diese Vorgehensweise verstößt gegen den Grundsatz, dass eine vertragliche Verpflichtung stets durch privatautonome Willensbildung erfolgt.Daher erkläre ich hiermit meine Anmeldung zur Zahlung eines Rundfunkbeitrages für nichtig.

 

 

(c) gemeinsamer Teil
Gleichzeitig melde ich hiermit Rückerstattungsansprüche auf unrechtmäßig eingeforderte Beitragszahlungen an und setze Sie mit der Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge in Verzug.

 

 

Max Mustermann

 

 

 

Rechtsbehelfsbelehrung:
Verträge zu Lasten Dritter sind mit der Privatautonomie grundsätzlich nicht vereinbar. Das Prinzip der Privatautonomie fordert, dass der Einzelne seine privaten Rechtsverhältnisse selbstbestimmt gestalten kann. Vertragliche Drittbelastungen ohne Mitwirkung des Dritten sind somit regelmäßig nicht möglich, solange sie nicht begünstigend sind. Insbesondere ist es nicht möglich, Dritte ohne ihre Mitwirkung zu einer Leistung zu verpflichten.

 

Im Falle einer Widerspruchmöglichkeit

Widersprüche sind gebührenfrei. Mit Einreichung des Widerspruchs haben Sie das Verfahren in Ihre Hände gelegt und es kann bis zum Abschluss des Verfahrens keine Zwangsvollstreckung erfolgen. Sie müssen den Widerspruch nicht begründen; fordern Sie stattdessen eine rechtliche Begründung bei der Rundfunkanstalt dafür an, warum gerade Sie persönlich rundfunkbeitragspflichtig sein sollen. Spielen Sie auf Zeit. Schreiben Sie, dass eine Begründung folgt und bitten Sie um einen Termin, bis wann man die Begründung von Ihnen wünscht. Das kann ein paar mal hin und her gehen. Irgendwann folgt dann der ablehnende Widerspruchsbescheid mit einer erneuten Rechtsmittelbelehrung. Jetzt ist es Zeit zu klagen.

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Haben Sie keine Scheu, vor dem Verwaltungsgericht zu klagen! Sie brauchen dafür keinen Anwalt und Sie müssen auch kein Jurist sein, um Erfolg haben zu können. Die Richter des Verwaltungsgerichtes sind gem. § 86 Abs. 1 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) dazu verpflichtet, selbst die rechtlichen und sachlichen Gegebenheiten des zu behandelnden Falles zu untersuchen. So können auch Schriftsätze von  juristischen Laien mit falsch formulierten Klageanträgen vom Gericht korrigiert werden. Auch vor den Gerichtskosten braucht man keine Angst zu haben. Der anfängliche Streitwert dürfte sich vermutlich auf die ersten drei Monate Rundfunkbeitrag beziehen, wodurch die Gerichtskosten bei ca. 70 Euro liegen.

Eine Klage muss einen „Antrag“ und eine „Begründung“ enthalten und sie muss selbstverständlich fristgerecht auf sicherem Wege bei dem im Rechtsmittelbehelf vorgegebenen Gericht eingereicht werden. Der Antrag dürfte wie folgt lauten: „Es wird beantragt, den Beklagten zu verurteilen, den Gebührenbescheid vom x.x.2013 sowie den Widerspruchsbescheid vom xx.x.2013 aufzuheben und sämtliche Forderungen gegen den Kläger (die Klägerin) fallen zu lassen. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.“  Musterbeispiele und einen Vordruck  für eine Klageschrift findet Ihr hier: Musterklage

Frist verpasst?

Es kann sein, dass Ihnen eine Fristversäumnis vorgeworfen wird, obwohl Sie noch gar keinen Bescheid erhalten haben. Fordern Sie dann die Rundfunkanstalt dazu auf, den Empfang des Schreibens zu beweisen. Um die Beweispflicht der Rundfunkanstalt deutlich zu machen, zitieren Sie den Bundesgerichtshof (BGH).

Der BGH hat nämlich über die Heranziehung von Anscheinsbeweisen im Falle von angeblich zugestellten Einschreibebriefen folgende Aussage getroffen: Es sei schließlich ganz und gar typisch, dass Einschreibebriefe ihren Adressaten erreichen, und dennoch werde ein Anscheinsbeweis nicht zugelassen, weil es in 266 von 1 Million Fällen vorkomme, dass Einschreibesendungen verlorengingen (BGHZ 24, 308, 312 ff.). Der Anscheinsbeweis sei nicht schon dann geführt, wenn zwei verschiedene Möglichkeiten eines Geschehensablaufs in Betracht zu ziehen sind, von denen die eine wahrscheinlicher ist als die andere (ebenda).

Wenn der Gerichtsvollzieher kommt

Wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist gibt es aber immer noch einige Chancen. Hier einige Informationen was Du machen kannst wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht oder sich angemeldet hat:   Wenn Du denkst nichts geht mehr!

 

Für Ängstliche

Dies ist nur der Anfang einer gezielten Gegenwehr. Wir brauchen also keine Angst vor schlimmen Konsequenzen zu haben. Sollten Sie trotzdem lieber zahlen, um Ihre Ruhe zu haben, können Sie auch einen Ratenzahlungsantrag bei der Rundfunkanstalt stellen. Ebenfalls mit Bescheid, Widerspruch, Widerspruchsbescheid und Klagemöglichkeit.

Tipp: Senden Sie per Post einen Verrechnungsscheck an die Beitragsabteilung Ihrer Anstalt und warten Sie ab, dass dieser Scheck eingelöst wird. Eigentlich ist diese Zahlungsart nach der Satzung nicht vorgesehen, aber wenn's darum geht, irgendwie an Geld zu kommen, wird die Anstalt zugreifen. Probieren Sie es aus! Falls er nicht eingelöst wird, haben Sie auch nichts verloren!

Der Reutlinger BMW-Betrieb Menton will die neue GEZ nicht bezahlen und hat einen Muster-Prozess gestartet. Er legt Widerspruch gegen die neue Rundfunkgebühr ein, weil er auch für jeden Vorführwagen GEZ bezahlen muss. Der Prozess könnte bundesweite Signalwirkung haben. Aufgrund der Klagen von Rossmann, Sixt und anderer Institutionen so wie Städte wie Köln die den Rundfunkbeitrag boykottieren und wegen der oben gezeigten Dissertation von Dr. Anne Terschüren sind wir nicht alleine und werden über kurz oder lang Erfolg haben. Nur eines dürfen wir nicht tun: Wir dürfen es nicht durchgehen lassen, dass die Rundfunkanstalten uns unser Geld unwidersprochen abnehmen, nur weil wir eine Wohnung haben oder ein Gerät besitzen welches ein Rundfunkempfänger ist...!!

 

Am 25.03.2014 Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß :-(

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat den Rundfunkbeitrag als verfassungsgemäß bestätigt. In der Begründung der Richter heißt es, die Abgabe verletze keine Grundrechte und sei auch keine Steuer.

In München ging es vor allem um die Frage, ob das Finanzierungsmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gegen Grundrechte wie die Handlungsfreiheit oder den Gleichheitsgrundsatz verstößt. Die Verfassungsrichter urteilten über die Popularklagen eines Ingolstädter Anwalts und der Drogeriemarktkette Rossmann, die den Beitrag in der seit 2013 geltenden Form für ungerecht halten.

Hätten die Richter Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags gehabt, dann hätten sie die Regelung dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorlegen müssen. "Und so ein Vorlagebeschluss macht viel Arbeit und verlangt dem Richter viel ab." Da sei es fast verständlich, dass sie die Klagen abgewiesen hätten.

 

Den neuen Rundfunkbeitrag muss jeder Haushalt zahlen – egal ob er einen Fernseher, ein Radio oder einen empfangsfähigen Computer hat oder nicht. Dadurch werde Ungleiches gleich behandelt, argumentieren die Gegner. Betriebe mit wenigen Betriebsstätten würden unterproportional wenig zahlen, Betriebe mit vielen Betriebsstätten oder einem großen Fuhrpark dagegen extrem viel.

 

Bei Rossmann mit rund 26.000 Beschäftigten und rund 1700 Filialen schlägt die Neuregelung mit einer Verfünffachung des Rundfunkbeitrags zu Buche. "Warum sollte unser Konzern knapp 300.000 Euro im Jahr zahlen für eine Leistung, die niemand in Anspruch nehmen kann? Das ist doch ein schlechter Scherz", sagt Rossmann-Hausjurist Stefan Kappe. "Würden alle unsere Mitarbeiter unter einem Dach arbeiten, wären jährlich gerade einmal 38.836,80 Euro Rundfunkgebühren fällig." Es handele sich um eine schwerwiegende Ungerechtigkeit, die im System dieser neuen "Rundfunksteuer" angelegt sei.

 

Auch Städte hart getroffen

 

 Für Rossmann-Konkurrent dm steigen die jährlichen Rundfunkbeiträge von 94.000 Euro auf 266.000 Euro, bei der Parfumeriekette Douglas von 70.000 Euro auf 393.000 Euro. Bei der Supermarktkette Rewe beträgt der Anstieg fast 1,2 Millionen auf 1,5 Millionen Euro. Die Bahn-Tochter DB Netz zahlt 472.000 statt zuvor 26.000 Euro.

 

Besonders hart zur Kasse gebeten werden auch viele Städte und Gemeinden. Die Stadt München soll statt 60.000 Euro nun 350.000 Euro zahlen. Und die 225 Kindertagesstätten der Stadt Köln zahlten bislang nur 4.170 Euro für Fernsehen und Radio – und sollen nun 49.000 Euro zahlen.

 

Update vom 12.08.2014  Rundfunkbeitrags Vollstreckungen unwirksam...es gibt wieder Hoffnung!

Gericht: ARD ZDF Vollstreckungen unwirksam

ARD ZDF Beitragsservice: Die Zwangsvollstreckungen bei säumigen Zahlern sind wegen gravierender Formfehler unwirksam. Dies entschied nun zumindest in einem Fall das Landgericht Tübingen. Da die GEZ-Vollstreckungen jedoch meist ähnlich sind, könnten sie alle unwirksam sein. 

"Dingdong! Im Namen des öffentlichen Rundfunks, öffnen Sie die Tür!"

Stiefeltritte, Schreie im Flur, weinende Kinder. Eine Betroffene äugt ängstlich durch den Türspion: "Aber wir schauen doch gar nicht fern" - fleht die Stimme auf der anderen Seite.

"Das ist egal" - herrscht der ARD-Geldeintreiber im Befehlston auf dem Flur zurück. "Es handelt sich schließlich um eine Demokratieabgabe und die muss jeder zahlen".

 Immer häufiger versuchen die ARD-ZDF-Gebührenschergen, ihre Forderungen mit Gewalt durchzusetzen. In  den Schreiben der eingesetzten Gerichtsvollzieher wird sogar mit gewaltsamen Wohnungszwangsöffnungen gedroht oder wahlweise mit Erzwingungshaft. Doch diese Einschüchterungsversuche könnten nutzlos sein.Ein Landgericht in Tübingen (Az. 5 T 81/14) hat nun entschieden, dass die Vollstreckungsersuchen unwirksam sind - wegen Formfelhlern. Es fehlen beispielsweise Siegel oder richtige Unterschrift oder beides. Die wichtigsten Fakten in der Übersicht:

  • Im Vollstreckungsersuchen betreffend Rundfunkbeiträge müssen die Gläubigerin und die Vollstreckungsbehörde korrekt bezeichnet sein.
  • Ersuchen mit individuellen Gründen sind nicht "automatisch" erstellt und bedürfen eines Siegels nebst Unterschrift.
  • Der öffentlich-rechtliche Rundfunkbeitrag wird erst mit wirksamem Bescheid fällig.
  • Die theoretische Möglichkeit des Schuldners, die Höhe des Beitrags selbst zu ermitteln, ersetzt nicht den zu begründenden Bescheid.
  • Eine einfache Zahlungsaufforderung ersetzt nicht den Beitragsbescheid (Verwaltungsakt) als Vollstreckungsvoraussetzung.
  • Das Vollstreckungsgericht ist befugt, das Vollstreckungsersuchen zu prüfen, wenn offenkundig der Ausgangsbescheid fehlt.

Rotes Schreiben vom GEZ Vollstrecker mit Androhung der Zwangsöffnung der Wohnung.gez-schreiben-pfaendungZusammenfassung des Urteils:
Im Vollstreckungsersuchen betreffend Rundfunkbeiträge müssen die Gläubigerin und die Vollstreckungsbehörde korrekt bezeichnet sein. Ersuchen mit individuellen Gründen sind nicht "automatisch" erstellt und bedürfen eines Siegels nebst Unterschrift. Der öffentlich-rechtliche Rundfunkbeitrag wird erst mit wirksamem Bescheid fällig. Die theoretische Möglichkeit des Schuldners, die Höhe des Beitrags selbst zu ermitteln, ersetzt nicht den zu begründenden Bescheid. Eine einfache Zahlungsaufforderung ersetzt nicht den Beitragsbescheid (Verwaltungsakt) als Vollstreckungsvoraussetzung. Das Vollstreckungsgericht ist befugt, das Vollstreckungsersuchen zu prüfen, wenn offenkundig der Ausgangsbescheid fehlt. Das Urteil im Einzelnen:
Am 6.12.2013 ist beim Gerichtsvollzieher beim AG Nagold ein Vollstreckungsersuchen eingegangen. Im Kopf des Schreibens findet sich links das Wort „Südwestrundfunk“ (ohne Bezeichnung der Rechtsform und ohne Anschrift etc.) sowie rechts das Logo des „ARD ZDF Deutschlandradio - Beitragsservice“ (künftig: Beitragsservice) nebst sämtlichen Adress- und Kontaktdaten.Dieses Ersuchen stellt den zugrundeliegenden Vorgang detailreich dar; es werden Zahlungsrückstände und „Bescheide“ aufgelistet, es wird dargelegt, welche Zahlungen berücksichtigt wurden und von wann bis wann der Schuldner früher beitragsbefreit war. Weiter wird darauf hingewiesen, dass dieses mit „Vollstreckungsersuchen - Zweitausfertigung“ überschriebene Schriftstück in dieser Ausfertigung vollstreckbar wäre und die Beitragsbescheide unanfechtbar geworden wären oder Rechtsbehelfe gegen sie keine aufschiebende Wirkung hätten. Siegel, Name und Unterschrift sind nicht vorhanden....a) Gemäß §§ 16 III, 15 IV Nr. 1 LVwVG BW muss das Ersuchen die Vollstreckungsbehörde unzweideutig (vgl. LG Ulm, 2 T 61/78, 22.12.1978 selbst bei elektronischer Herstellung) bezeichnen. Vollstreckungsbehörde ist der Südwestrundfunk als Anstalt des öffentlichen Rechts, der sich zur Durchführung der Vollstreckungshandlungen des nicht rechtsfähigen Beitragsservice bedient. Das Vollstreckungsersuchen bezeichnet jedoch die Vollstreckungsbehörde zum einen nicht ausdrücklich, zum andern nur unvollständig („Südwestrundfunk“ ohne Hinweis auf Stellung als Gläubigerin und Vollstreckungsbehörde sowie ohne Angaben der Rechtsform, der Vertretung und der Anschrift).b) Gemäß §§ 16 III, 15 IV Nr. 1 LVwVG BW wäre ein Dienstsiegel und die Unterschrift des Behördenleiters oder seines Beauftragten erforderlich gewesen, da nicht ersichtlich ist, dass das Ersuchen mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellt wurde. ...c) Die Bezeichnung des zu vollstreckenden Verwaltungsaktes gemäß §§ 16 III, 15 IV Nr. 2 LVwVG BW ist unzureichend....Insgesamt müsste danach das Vollstreckungsersuchen folgende weiteren Voraussetzungen erfüllen: Vorausgehen müsste ein Beitragsbescheid als formaler Verwaltungsakt, der Beitragspflicht und Beitragshöhe feststellt bzw. festsetzt. In diesem Verwaltungsakt wäre die Beitragsgläubigerin namentlich umfassend und korrekt anzugeben, ebenso die Rechtsgrundlagen und der vorgesehene Rechtsbehelf. Der Bescheid selbst müsste vorliegend somit eindeutig den Südwestrundfunk (Anstalt des öffentlichen Rechts) als Beitragsgläubiger bezeichnen. Auf diesen Bescheid, ggf. ergänzt um einen Rückstandsbescheid, müsste für den Beitrag als solchen (ohne Zuschläge) das Vollstreckungsersuchen gestützt werden. Das Vollstreckungsersuchen wiederum müsste - beim vorliegenden Inhalt - gesiegelt und unterzeichnet sein.
Die ausführliche Urteilsbegründung HIER

11.08.2014

Es geht in eine weitere Runde denn wir geben nicht auf..!!!

Ich hoffe jetzt ist alles geklärt und jeder kann damit was anfangen....DANKE FÜRS TEILEN TEILEN TEILEN...!!!!

 

Top 25 Artikel