Gericht in Gießen bestätigt das Firmenstrukturen vorliegen und Jobcenter keine Behörde mehr ist

Verwaltungsgericht Gießen hat erhebliche Zweifel, dass es sich bei den Jobcentern um eine Behörde handelt mit Urteil vom 24.2.2014Auszug aus dem Urteil vom 14.2.2014 – Seite 5 bis 7.  Zwar hat das Gericht erhebliche richterhammerZweifel daran, dass es sich bei dem Beklagten um eine Behörde oder Bundeseinrichtung handelt. Nach § 23 Abs. 1 VwVfG ist die Amtssprache und nach § 184 GVG ist die Gerichtssprache deutsch. Mit dem Namen  “Jobcenter“ handelt es sich gerade  nicht um eine ....

9. Mai 2014 um 23:24

Dies gilt ungeachtet dessen, dass im Bereich der öffentlichen Aufgabenwahrnehmung in der letzten Zeit vermehrt Anglizismen und andere Fremdworte Einzug gefunden haben, denn einer ordentlichen hoheitlichen deutschen Verwaltung ist auch eine deutsche Begrifflichkeit immanent.

So gibt es in Hessen derzeit “HCC-Hessisches Comenece Center”, “Hessen Mobil”, “Hessisches Immobilienmanagment” und auch bundesweit den Begriff “Agentur für Arbeit“, was aber noch nicht belegt, dass sie mit auch tatsächlich deutsche Verwaltungsbehörden gemeint sind; denn diese Bezeichnungen können auch unschwer mit aussagekräftigen, althergebrachten und einprägsamen Worten der deutschen Sprache belegt werden, etwa mit “Hessische Buchungsstelle“,“ Hessisches Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen“, “Hessische Liegenschaftsverwaltung“ oder schlicht “Arbeitsamt“, wie es früher auch üblich und – besser verständlich war. Einer alten Verwaltungsstruktur einen fremden Namen zu geben modernisiert weder die Verwaltung noch gibt es andere Notwendigkeiten zu Verwendung fremdsprachlicher Begrifflichkeit.

 

Auch in der Gerichtsbarkeit findet vermehrt der Ausdruck “E-justice“ Verwendung, was ebenfalls auf ein fehlendes oder aber zumindest fehlerhaftes deutsches Sprachbewusstsein schließen lässt, denn justice bezeichnet gerade den altbewährten Begriff Gerichtsbarkeit. Dankenswerterweise darf das Gericht noch als Verwaltungsgericht entscheiden und muss sich noch nicht “administrative court” nennen und auch der HessVGH muss noch nicht als “hessian administrative court of appeal” Recht sprechen. Aus Sicht des Gerichts haben derartige Anglizismen oder andere Fremdwörter weder in der deutschen Gerichtsbarkeit noch im deutschen Behördenaufbau einen Platz.

 

Bei Weiterem fortschreiten derartiger sprachlicher Auswüchse erscheint infolge der verursachten Verwirrung die Funktionsfähigkeit des Verwaltungshandelns insgesamt gefährdet (vgl. Die Heilige Schrift, 1. Mose 11 Verse 1. 7-9) auch die Bezeichnung des Beklagten hätte man besser bei der alten Begrifflichkeit “Sozialamt“ belassen und statt der neudeutschen Bezeichnung “Kunden“ trifft der Begriff “Antragsteller“ den Kern der Sache besser, denn im allgemeinen Sprachgebrauch ist der Kunde König, was im Aufgabenbereich des Beklagten wohl nur selten der Fall ist. Ungeachtet dieser Zweifel ist aber der Beklagte zu Überzeugung des Gerichts richtiger Beklagter und materiell passivlegitimiert, denn er geriert sich zumindest als Behörde bzw. Bundeseinrichtung mit der Folge, dass ihn auch der Anspruch aus dem IFG trifft. Der Beklagter handelt innerhalb der deutschen Rechtsordnung wie eine Behörde und gibt sich, um einmal in der Begrifflichkeit des Beklagten zu bleiben, auch den „touch” einer Behörde. Er agiert hoheitlich und mittels Verwaltungsakt und ist damit im Rechtsverkehr demzufolge auch wie eine Behörde zu behandeln.

 

http://data9.blog.de/media/342/7741342_9878a168ad_d.pdf

 

http://www.nachrichtenspiegel.de/2014/03/27/verwaltungsgericht-giessen-hat-erhebliche-zweifel-dass-es-sich-bei-den-jobcentern-um-eine-behoerde-handelt-mit-urteil-vom-24-2-2014/

 

Gericht bestätigt alles Firmenstruktur 9. Mai 2014 um 19:37 Verwaltungsgericht Gießen hat erhebliche Zeifel dass es sich bei den Jobcenter um eine Behörde handelt

http://www.nachrichtenspiegel.de/2014/03/27/verwaltungsgericht-giessen-hat-erhebliche-zweifel-dass-es-sich-bei-den-jobcentern-um-eine-behoerde-handelt-mit-urteil-vom-24-2-2014/

 

Urteil privat GmbH darf keine behördliche Bescheide erlassen

http://ralfkeser.wordpress.com/2014/02/26/urteil-private-gmbh-darf-keine-behordlichen-bescheide-erlassen-sachsisches-ovg-az-4-a-567-11/

 

Alexander mit Jo dazu

https://www.youtube.com/watch?v=9LqIGrt8Aw4

 

Dun & Bradstreet

https://www.facebook.com/notes/andy-ankora/db-brd-als-firma-vorher-in-berlin-gelistet-und-nun-in-bonn-joachim-gauck-chef-un/570058456399628

 

und noch mal Andy dazu

 

Alle Verwaltungsakte sind nichtig

 

Auf Grund der fehlenden Staatlichkeit verfügen die Behörden der BRD nicht über staatlich-hoheitliche Gebietskörperschaftsrechte, denn staatlich-hoheitliche Gebietskörperschaften werden von einem Staat an Behörden verliehen. Nur dann dürfen sich Stadtverwaltungen, Behörden und Institutionen, wie z.Bsp. Krankenkassen etc. als Körperschaften des öffentlichen Rechts titulieren.

Nur bei Vorliegen dieser Urkunde zur Verleihung von staatlich-hoheitlichen Gebietskörperschaftsrechten dürfen hoheitliche Verwaltungsakte gegen den Bürger ausgelöst werden.

 

Da es hier keinen Staat gibt, gibt es auch keine Urkunde. Und wenn es eine gibt, dann wurde diese nicht von einem Staat ausgestellt, was wiederum Amtsmißbrauch des Ausstellers wäre.

 

Noch ein Fakt: Jeder Beamte benötigt, um einen Verwaltungsakt auslösen zu können, eine Bestallungsurkunde. Aktuell werden die sogenannten Beamten in ihre Dienststellung berufen. Das ist keine Bestallung! Somit begeht jeder BRD-„Beamte“ Amtsanmaßung!

 

Die Verletzung des Zitiergebots bewirkt die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes (vgl. BVerfGE 5, 13 <15 f.>).“ Gesetze, die die zwingenden Gültigkeitsvorschriften des Artikel 19 Abs. 1 GG nicht erfüllen, sind und bleiben in jeder Phase ihrer Existenz ungültig und somit nichtig. Verwaltungsakte, die auf ungültigen und somit nichtigen Gesetzen beruhen, sind ebenfalls nichtig. Gerichtsentscheidungen, denen ungültige Gesetze zugrunde liegen, sind ebenfalls nichtig. Nichtige Verwaltungsakte und / oder nichtige Gerichtsentscheidungen entfalten keine Bindewirkung gegenüber ihrem Adressaten. Das heißt: Man muss dort auch nicht widersprechen. Die Nichtigkeit beinhaltet auch, daß keine Fristen eingehalten werden müssen, da schließlich der Verwaltungsakt von Grund auf nichtig ist. Ebenso wird die Nichtigkeit festgestellt, wenn keine rechtskräftige Unterschrift des Willensbekundenden vorhanden ist. Bei einem Gerichtsurteil ist der Richter der Willensbekundende. In einer Behörde ist es der entsprechende Sachbearbeiter. Ohne Unterschrift ist also alles nichtig, da es nach § 125 BGB einen Formmangel darstellt. Dies ist auch im Verwaltungsverfahrensgesetz § 34 und § 44 ausdrücklich so vermerkt. Der obligatorische Satz: Maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig - gilt lediglich, wenn das Dokument auf elektronischem Wege an den Empfänger versandt wird. Erhält der Bürger das Dokument auf dem Postweg, so wurde es eben nicht elektronisch versandt und somit ist das Dokument auf Grund der fehlenden Unterschrift sofort nichtig. Zusätzlich ist in keinem Gesetz, auf welche sich die BRD-Behörden in ihren Schreiben beziehen, ein Geltungsbereich zu finden. Ist kein Geltungsbereich vermerkt, kann nicht deklariert werden, wo das Gesetz gültig ist. Somit ist das Gesetz nirgendwo gültig und kann nicht gegen den Bürger angewendet werden. (BVerfG 1 C 74/61 vom 28. 11. 1963)

 

Des Weiteren fehlt in den BRD-Gesetzen teilweise oder vollständig ein Hinweis auf die Grundrechte, welche durch den Verwaltungsakt eingeschränkt werden. Diese Einschränkung der Grundrechte sind in Art. 19 Grundgesetz geregelt und müssen lt. Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zwingend zitiert sein. (Siehe BVerfGE 55, 100 bzw. 1BvR 668/04).

 

Alle Behörden haben sich an die Urteile des BVerfG zu halten.

 

Somit sind ALLE Verwaltungsakte, die seit 8. Mai 1945 ausgelöst wurden, rechtswidrig. Eine Verjährung besteht nicht.

 

Alle Verwaltungsakte werden in unserem Land und zwischenzeitlich auch in vielen anderen Ländern nach dem Vorbild der USA durch Vertragsrecht ausgeführt. Den Bürgern wird jedoch ein staatlich-hoheitlicher Verwaltungsakt vorgetäuscht, den es nicht gibt. Das ist als Täuschung im Rechtsverkehr strafbar.

 

Die Bürger werden mit den Schreiben von BRD-Behörden über diesen Sachverhalt Vertragsrecht nicht in Kenntnis gesetzt. Ein Vertrag erlangt jedoch nur Rechtsgültigkeit, wenn Vertragsgeber und Vertragsnehmer zum bestehenden Sachverhalt ihre jeweilige Unterschrift geleistet haben und somit den Vertragsinhalt akzeptieren.

 

Ämter (staatliche Institutionen): sind weisungsbefugt, Entscheidungsträger, Rechtssubjekte mit Rechtsfähigkeit

 

Behörden: sind Aufgabenstellen der öffentlichen Verwaltung, Dienstleister ohne eigene Rechtsfähigkeit

 

Da alle Behörden unseres Landes Firmen sind – ausgewiesen durch die Umsatzsteueridentnummer, welche Firmen nur auf eigenen Antrag erhalten- können sie gar keine Behörden sein. Oder in welchem Gesetz steht, daß eine Firma eine Behörde sein darf und damit hoheitliche Verwaltungsakte auslösen darf. Kann das Ihr Schuster oder Ihr Bäcker??? Die Behörden sind nichts Besseres als Schuster und Bäcker! Das ist Amtsanmaßung!

Die Amtsanmaßung und Täuschung im Rechtsverkehr hat in unserem Land gravierende Ausmaße angenommen. Dies stellt jedoch schwerste Verbrechen gegen die Grund- und Menschenrechte dar.

 

Erschwerend kommt hinzu, daß seit Wegfall der Staatshaftung diese Verbrechen in Privathaftung übergegangen sind. (Siehe Urteil BVerfGE 61,149 vom 19. 10. 1982)

 

Die Vorgesetzten entziehen sich dieser Privathaftung, indem sie die Verwaltungsakte nicht selbst unterzeichnen sondern von den Angestellten unterzeichnen lassen. Jeder Sachbearbeiter beglaubigt mit seiner Unterschrift die nichtigen Verwaltungsakte und tritt somit bei nachfolgenden Klagen in die Privathaftung ein und erklärt sich mit der Unterschrift damit einverstanden.

 

Dieser Sachverhalt wird von den Vorgesetzten, welche über die wahre Rechtslage durchaus informiert sind, verheimlicht und bei Nachfragen vehement bestritten.

 

Jeder darf sich über dieses Gebaren seine eigenen Gedanken machen und vor allem seine eigenen Schlußfolgerungen daraus ziehen.

 

Sieh dazu auch:

 

FIRMEN: DU!!!!, Bundesrepublik Deutschland, Polizei, Finanzamt, CDU, CSU, SPD, FDP, Grünen, Amtsgericht, Finanzamt, ARGE uvam.

https://www.facebook.com/notes/alexander-e-schr%C3%B6pfer/firmen-du-bundesrepublik-deutschland-polizei-finanzamt-cdu-csu-spd-fdp-gr%C3%BCnen-am/525826277466432

 

 

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